Liegenschaftstransaktionen und Treuhandschaften

Rechtsberatung bei der Vertragsgestaltung und -errichtung sowie Abwicklung von Treuhandschaften.

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Die Vertragsgestaltung und -errichtung sowie die Abwicklung von Treuhandschaften im Zusammenhang mit Liegenschaftstransaktionen stellt eine Kerntätigkeit unserer Kanzlei dar. Im Rahmen der Vertragsgestaltung müssen meistens mehrere unterschiedliche Rechtsmaterien berücksichtigt und sollte für die betroffenen Personen eine klare und sichere Grundlage zur Abwicklung der geschäftlichen Transaktion geschaffen werden.



Abwicklung von Liegenschaftstransaktionen und Treuhandschaften

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, die sehr oft unklare und/oder unvollständige Vertragstexte zur Grundlage haben, ist es uns möglich, diese Erfahrung aus strittigen Prozessen zu nutzen, um bei der Vertragsgestaltung derartige oder ähnliche Unzulänglichkeiten zu verhindern. Ziel einer jeden Vertragsgestaltung ist es, für die betroffenen Personen eine transparente, klare und möglichst rasche Abwicklung der geschäftlichen Transaktion zu gewährleisten. Dabei müssen die regulatorischen Vorgaben, insbesondere Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingehalten und berücksichtigt werden. Liegenschaftstransaktionen und Treuhandschaften werden in unserer Kanzlei grundsätzlich im Rahmen der Teilnahme am Treuhandstatut der Rechtsanwaltskammer Burgenland abgewickelt, sodass für die begünstigten und beteiligten Personen absolute Sicherheit gewährleistet ist.

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Vertragserrichtung und Vertragsgestaltung

Unsere Kanzlei wickelt jährlich mehrere hundert Treuhandschaften ab, sodass wir unseren Mandanten den höchstmöglichen Standard sowie absolute Sicherheit garantieren können.

Bei der Vertragserrichtung und Vertragsgestaltung beraten wir unsere Mandanten auch mit der steuerlichen Optimierung, insbesondere der Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragssteuer. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen Vorgaben wird regelmäßig die Vertragsgestaltung mit einer derartigen Optimierung verbunden.




Aktuelles aus dem Liegenschaftsrecht

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Mag. Michael Wagner

Mag. Michael Wagner

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  •   Fax: 02682/63108-8
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