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HBW - Ihre Anwälte für

Baurecht

Rechtsberatung in den Bereichen öffentliches Baurecht, Raumordnung, Bauträgerrecht und Bauvertragsrecht.

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Der Begriff des Baurechts umfasst eine Vielzahl an Themenkomplexen, welche sowohl Berührungspunkte mit dem privaten als auch mit dem öffentlichen Recht aufweisen. Man versteht darunter sämtliche Rechtsvorschriften, die mit dem Bauen im Zusammenhang stehen.



Die häufigsten Fragen im Baurecht beziehen sich bereits zu Beginn des Bewilligungsverfahren auf die Errichtung von Gebäuden und die damit in Verbindung stehenden Bebauungsvorschriften, wie beispielsweise:

  • einzuhaltende Abstände
  • erlaubte Gebäudehöhen oder
  • das zulässige Ausmaß der zu bebauenden Fläche

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All diese Vorschriften findet man in den Baugesetzen bzw. Bauordnungen. Gerade die Auseinandersetzung mit diesen Vorschriften erfordert allerdings ein hohes Maß an Kompetenz, weil das Baurecht in Österreich nicht einheitlich geregelt ist, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen bestehen. Aber nicht nur die Bebauungsvorschriften sind im Zuge des Bewilligungsverfahren zu prüfen, sondern auch die entsprechende Widmung des dem Bau zugrunde liegenden Grundstücks. Die Frage, wo überhaupt gebaut werden darf, regeln die Vorschriften der Raumordnungsgesetze. Diese Rechtsvorschriften sollen die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles gewährleisten.


Rechtliche Unterstützung im Bauverfahren

Unsere Vertretung im Bereich des Baurechts umfasst neben der Unterstützung im Bauverfahren vor der Baubehörde auch die Vertretung vor Zivilgerichten, welche dann zuständig werden, wenn Unstimmigkeiten zwischen Privatpersonen oder auch zwischen Privatpersonen und Unternehmen bestehen. Gerade das Nachbarschaftsverhältnis ist durch die unmittelbare Nähe sehr konfliktbeladen. Gerichtliche Auseinandersetzungen umfassen beispielsweise Klagebegehren auf Entfernung rechtswidrig auf Nachbargrund errichteter Gebäudeteile oder Leitungen. Besonders häufig sind ebenso Ansprüche auf Unterlassung allfälliger rechtswidriger Immissionen, wie zum Beispiel Lärm, Geruch oder Geräusche, welche das für die örtlichen Verhältnisse gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen.

Unabhängig von Streitigkeiten mit Dritten können rechtliche Probleme aber auch bei den eigenen Vertragspartnern auftreten, wie unter anderem beim Bauvertrag. Dabei handelt es sich um einen Werkvertrag, in dessen Rahmen sich sein Gegenüber zu einer im Vertrag festgelegten Bauleistung verpflichtet. Nicht selten treten in diesem Zuge Mängel auf, welche in gerichtlichen Auseinandersetzungen münden. Aufgrund umfangreicher Kenntnisse und jahrelanger Erfahrung können wir unsere rechtliche Unterstützung auf die in einem solchen Prozess geltend zu machenden Ansprüchen oder auch auf die Abwehr der durch die Gegenseite erhobenen unberechtigten Ansprüche richten.

Im Rahmen des Baurechts kommt auch der sogenannte Bauträgervertrag in der Praxis oft zur Anwendung. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der den Erwerb des Eigentums, des Wohnungseigentums, des Baurechts, des Bestandrechts oder eines sonstigen Nutzungsrechts an erst zu errichtenden Gebäuden regelt. Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) enthält genaue Bestimmungen zum erforderlichen Vertragsinhalt. Unsere Vertretung umfasst neben der Erstellung bzw. Überprüfung eines solchen Bauträgervertrages auch die Geltendmachung allfälliger Ansprüche daraus.  

Ob nun Bauwerber, Bauträger oder Nachbar, wir unterstützen bei jedem Vorhaben und prüfen die notwendigen Voraussetzungen, um die gewünschte Umsetzung bestmöglich zu erreichen.


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