Ehe- und Familienrecht

Rechtsberatung bei Scheidungen, Ehevertragserrichtungen und Unterhalt.

HBW » Ihre Anwälte für Ehe- und Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das ein breites Spektrum an Fragen und möglichen Problembereichen umfasst – von der Scheidung und der Obsorge für die Kinder bis hin zum Ehegattenunterhalt und der Aufteilung des Vermögens.

Eine Hand mit abgenommenen Ehering

Aufgrund des Potenzials für emotionsgeladene Streitigkeiten und der hohen Einsätze, die auf dem Spiel stehen, ist es ratsam, sich in familienrechtlichen Angelegenheiten von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Ehe- und Familienrecht beraten zu lassen.

Die sachkundigen Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei setzen sich für ein günstiges Ergebnis in Ihrem Fall ein und helfen Ihnen dabei, sich in den oft komplexen Rechtsverfahren zurechtzufinden und Ihre Rechte zu wahren. Ganz gleich, ob Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen, Kindesunterhalt beantragen oder sich mit einer anderen familienrechtlichen Angelegenheit befassen, ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht oder ein Scheidungsanwalt kann den entscheidenden Unterschied ausmachen.



Rechtsanwalt für Familienrecht - unsere Leistungen

Erstellung von Eheverträgen

Zwei Menschen, die sich einst vorgenommen hatten, das Leben miteinander zu meistern, stehen nun vor der Herausforderung, eine Trennung zu vollziehen, bei der keiner der Beteiligten benachteiligt werden sollte. Weder bei der Unterhaltspflicht und Obsorge für gemeinsame Kinder noch bei der Vermögensaufteilung oder bei etwaigen Unterhaltsansprüchen des Ehepartners. Nicht selten kommt es dabei zu Streitigkeiten bis hin zu einem unschönen Scheidungskrieg, der vor Gericht ausgetragen wird.

Paar unterschreibt Ehevertrag

Doch das Ende einer Ehe kann auch anders geregelt werden. Beispielsweise bereits im Vorfeld der Eheschließung durch den Abschluss eines sogenannten „Ehevertrages“.

Die Anwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei beraten in diesem Sinne und erstellen einen Ehevertrag, der den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorstellungen der Eheleute entspricht. So können Ehepartner bereits vor der Eheschließung eine Einigung darüber treffen, wie die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Fall der Trennung erfolgen soll.


Beratung und Unterstützung bei einvernehmlichen Ehescheidungen

Besteht zwischen den Ehepartnern auch ohne Bestehen eines Ehevertrages eine Einigung über die wesentlichen Punkte der Trennung, ist die einvernehmliche Scheidung die kostengünstigste und effizienteste Lösung, die Ehe zu beenden.
In einem solchen Fall setzen unsere Rechtsanwälte eine nach den Wünschen der Eheleute gestaltete Scheidungsfolgenvereinbarung auf. Diese beinhaltet die Regelungen zum Unterhalt, zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und Ersparnisse sowie im Fall von gemeinsamen Kindern auch zur Obsorge, zum Kontaktrecht und zum Kindesunterhalt. In diesem Zusammenhang klären wir natürlich auch über die mit einer Scheidung einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen Folgen auf.

Rechtsvertretung bei strittigen Ehescheidungen

Ehepartner im Streit, wild gestikulierend

Im Jahr 2020 erfolgten laut Statistik Austria 87,1 % aller Eheauflösungen in Österreich im Einvernehmen. Dennoch ist oftmals auch das alleinige oder gleichteilige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe Gegenstand unserer Vertretungen in strittigen Scheidungen.

Ob liebloses Verhalten, Untreue, böswilliges Verlassen der Ehegemeinschaft oder gar Gewalttätigkeiten: unsere Anwälte für Familienrecht informieren in einem Erstgespräch über die Gründe, welche eine Scheidung aus Verschulden rechtfertigen, führen bei derartigen Konflikten eine Ersteinschätzung durch und erheben, wenn ein Scheidungsbegehren vorliegt, die dafür notwendigen Schritte vor Gericht.


Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens

2 Mini-Figuren sitzen auf einigen Geldmünzen, den Blick voneinander abgewandt - Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens

"Beim Geld hört die Freundschaft auf" – dies gilt in vielen Fällen auch bei strittigen Ehescheidungen. Kann keine Einigung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse erzielt werden, muss dies vor Gericht ausgefochten werden. Ein solches Verfahren ist aufgrund diverser Vermögenswerte, wie Liegenschaften, gemeinsame Ersparnisse oder noch aushaftende Kredite, oftmals sehr komplex und erfordern dadurch einen kompetenten Scheidungsanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche.

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und durch ständige Weiterbildungen über ein umfassendes Know-how in diesen Bereichen. Wir stellen die entsprechenden Anträge bei Gericht, vertreten Sie im Bedarfsfall bei Gerichtsterminen und stellen damit sicher, dass Sie auch beim Thema Geld zu Ihrem Recht kommen.


Verhandlung und Durchsetzung von Kontaktrecht und Kindesunterhalt

Das Ehe- und Familienrecht sind besonders sensible Rechtsgebiete, da die Auswirkungen einer Auflösung von Ehe und Familie tiefgreifende Auswirkungen auf alle Beteiligten, insbesondere auf die Kinder haben kann. Erfahrungsgemäß bestehen Unstimmigkeiten bei der Eheauflösung oft im Zusammenhang mit der Obsorge, dem Kontaktrecht und dem Unterhalt der gemeinsamen Kinder.
Durch die Familienrechtsnovelle 2013 ist das Hauptaugenmerk des Gesetzgebers auf die gemeinsame Obsorge gelegt worden. Gerichtsentscheidungen auf diesem Gebiet sind vielmals durch Einzelfallentscheidungen geprägt.
Aufgrund der intensiven Auseinandersetzung mit der aktuellen Judikatur sind wir dazu in der Lage, die bestmögliche Lösung für Ihre Kinder herbeizuführen und deren Rechte gegenüber dem jeweiligen Elternteil effizient durchzusetzen.


HBW – die Anwälte für jeden Bereich des Scheidungs-, Ehe- und Familienrechts

Aus der Beendigung einer Ehe resultieren – wie aufgezeigt – oftmals eine erhebliche Anzahl an Gerichtsverfahren, weil die Bereiche Scheidung, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse, Ehegattenunterhalt, Obsorge- und Kontaktrecht sowie Kindesunterhalt jeweils in eigenen Verfahren zu führen sind.

Wir bieten daher eine umfangreiche außergerichtliche Beratung unserer Mandanten bereits im Vorfeld an und übernehmen im Weiteren auch die gerichtlichen Vertretungen.


Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen unserer Mandanten. Vielleicht ist auch Ihre Frage dabei.

Ein Ehevertrag ist ein vor oder nach der Eheschließung geschlossener Vertrag, der die Eigentumsrechte jedes Ehepartners im Falle einer Scheidung festlegt. Der entscheidende Vorteil: Ein Ehevertrag bietet den Vertragspartnern einen rechtlichen Schutz, der sie im Falle einer Scheidung vor unangenehmen Überraschungen bewahrt.
Ohne bestehenden Ehevertrag bestimmt das staatliche Recht die Vermögensaufteilung, und das entspricht möglicherweise nicht den Wünschen des Paares. Mit einem Ehevertrag haben Paare mehr Sicherheit und die Gewissheit, dass ihr Vermögen im Scheidungsfall geschützt und die Aufteilung des Vermögens viel einfacher und kostengünstiger ist.
Eheverträge sind jedoch nicht nur für Wohlhabende gedacht – jeder, der sein Vermögen schützen möchte, kann seinen Rechtsanwalt damit beauftragen, einen Ehevertrag zu erstellen.
Wenn Sie einen Ehevertrag in Erwägung ziehen, ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung fair und rechtsverbindlich ist.



Aktuelles aus dem Ehe- und Familienrecht

  • 13.04.2022

    Scheidungsgrund – Selbstschädigung
    geschrieben von HBW

    Bei der Beurteilung des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten hat eine Gegenüberstellung aller Umstände in ihrer Gesamtheit stattzufinden. Auch Verletzungen eines Ehegatten, die durch sein eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurden und eine erhöhte Beistandspflicht des anderen Ehegatten herbeiführen, sind dabei zu berücksichtigen (OGH 20.10.2021, 6 Ob 55/21p).



  • 01.02.2022

    Kein Schadenersatzanspruch für Detektivkosten vor Ehebruch
    geschrieben von HBW

    Die Haftung des ehestörenden Dritten gegenüber dem betrogenen Ehegatten für Detektivkosten entfällt, wenn die Beauftragung des Detektivs vor der Entwicklung eines ehewidrigen Verhältnisses erfolgte (OGH 12.10.2021, 1 Ob 133/21x).



  • 13.04.2022

    Geldstrafe bei Kontaktrechtsvereitelung
    geschrieben von HBW

    Die Verhängung einer Geldstrafe wegen beharrlicher Vereitelung des Kontaktrechts eines Elternteils führt selbst dann, wenn derjenige Elternteil über kein Vermögen oder nur ein geringes Einkommen verfügt, noch nicht zu einer krassen Überschreitung des Ermessensspielraumes des zuständigen Gerichts. Die Geldstrafe kann den Beugezweck nur erfüllen, wenn sie auch „weh tut“ (OGH 15.11.2021, 6 Ob 196/21y).



  • 01.02.2022

    Anfechtung Vorabvereinbarungen über Scheidungsfolgen
    geschrieben von HBW

    Eine Vorwegvereinbarung über Scheidungsfolgen mit wechselseitigem Unterhaltsverzicht, Verzicht auf eine Ausgleichszahlung und Regelungen zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens kann nicht wegen laesio enormis angefochten werden (OGH 21.10.2021, 3 Ob 96/21w).



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Mag. Petra Rosenich

Mag.a Petra Rosenich

  • Mag. Petra Rosenich
  • Tel: 02682/63108
  • Fax: 02682/63108-8
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