Skip to main content
HBW - Ihre Anwälte für

Ehe- und Familienrecht

Rechtsberatung bei Scheidungen, Ehevertragserrichtungen und Unterhalt.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwältin
  • Tel: 02682/63108

  • Fax: 02682/63108-8

  • Blumengasse 5, 7000 Eisenstadt

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Das Ehe- und Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das ein breites Spektrum an Fragen und möglichen Problembereichen umfasst – von der Scheidung und der Obsorge für die Kinder bis hin zum Ehegattenunterhalt und der Aufteilung des Vermögens.

Eine Hand mit abgenommenen Ehering

Aufgrund des Potenzials für emotionsgeladene Streitigkeiten und der hohen Einsätze, die auf dem Spiel stehen, ist es ratsam, sich in familienrechtlichen Angelegenheiten von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Ehe- und Familienrecht beraten zu lassen.

Die sachkundigen Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei setzen sich für ein günstiges Ergebnis in Ihrem Fall ein und helfen Ihnen dabei, sich in den oft komplexen Rechtsverfahren zurechtzufinden und Ihre Rechte zu wahren. Ganz gleich, ob Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen, Kindesunterhalt beantragen oder sich mit einer anderen familienrechtlichen Angelegenheit befassen, ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht oder ein Scheidungsanwalt kann den entscheidenden Unterschied ausmachen.



Rechtsanwalt für Familienrecht - unsere Leistungen

Erstellung von Eheverträgen

Zwei Menschen, die sich einst vorgenommen hatten, das Leben miteinander zu meistern, stehen nun vor der Herausforderung, eine Trennung zu vollziehen, bei der keiner der Beteiligten benachteiligt werden sollte. Weder bei der Unterhaltspflicht und Obsorge für gemeinsame Kinder noch bei der Vermögensaufteilung oder bei etwaigen Unterhaltsansprüchen des Ehepartners. Nicht selten kommt es dabei zu Streitigkeiten bis hin zu einem unschönen Scheidungskrieg, der vor Gericht ausgetragen wird.

Paar unterschreibt Ehevertrag

Doch das Ende einer Ehe kann auch anders geregelt werden. Beispielsweise bereits im Vorfeld der Eheschließung durch den Abschluss eines sogenannten „Ehevertrages“.

Die Anwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei beraten in diesem Sinne und erstellen einen Ehevertrag, der den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorstellungen der Eheleute entspricht. So können Ehepartner bereits vor der Eheschließung eine Einigung darüber treffen, wie die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Fall der Trennung erfolgen soll.


Beratung und Unterstützung bei einvernehmlichen Ehescheidungen

Besteht zwischen den Ehepartnern auch ohne Bestehen eines Ehevertrages eine Einigung über die wesentlichen Punkte der Trennung, ist die einvernehmliche Scheidung die kostengünstigste und effizienteste Lösung, die Ehe zu beenden.
In einem solchen Fall setzen unsere Rechtsanwälte eine nach den Wünschen der Eheleute gestaltete Scheidungsfolgenvereinbarung auf. Diese beinhaltet die Regelungen zum Unterhalt, zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und Ersparnisse sowie im Fall von gemeinsamen Kindern auch zur Obsorge, zum Kontaktrecht und zum Kindesunterhalt. In diesem Zusammenhang klären wir natürlich auch über die mit einer Scheidung einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen Folgen auf.

Rechtsvertretung bei strittigen Ehescheidungen

Ehepartner im Streit, wild gestikulierend

Im Jahr 2020 erfolgten laut Statistik Austria 87,1 % aller Eheauflösungen in Österreich im Einvernehmen. Dennoch ist oftmals auch das alleinige oder gleichteilige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe Gegenstand unserer Vertretungen in strittigen Scheidungen.

Ob liebloses Verhalten, Untreue, böswilliges Verlassen der Ehegemeinschaft oder gar Gewalttätigkeiten: unsere Anwälte für Familienrecht informieren in einem Erstgespräch über die Gründe, welche eine Scheidung aus Verschulden rechtfertigen, führen bei derartigen Konflikten eine Ersteinschätzung durch und erheben, wenn ein Scheidungsbegehren vorliegt, die dafür notwendigen Schritte vor Gericht.


Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens

2 Mini-Figuren sitzen auf einigen Geldmünzen, den Blick voneinander abgewandt - Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens

"Beim Geld hört die Freundschaft auf" – dies gilt in vielen Fällen auch bei strittigen Ehescheidungen. Kann keine Einigung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse erzielt werden, muss dies vor Gericht ausgefochten werden. Ein solches Verfahren ist aufgrund diverser Vermögenswerte, wie Liegenschaften, gemeinsame Ersparnisse oder noch aushaftende Kredite, oftmals sehr komplex und erfordern dadurch einen kompetenten Scheidungsanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche.

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und durch ständige Weiterbildungen über ein umfassendes Know-how in diesen Bereichen. Wir stellen die entsprechenden Anträge bei Gericht, vertreten Sie im Bedarfsfall bei Gerichtsterminen und stellen damit sicher, dass Sie auch beim Thema Geld zu Ihrem Recht kommen.


Verhandlung und Durchsetzung von Kontaktrecht und Kindesunterhalt

Das Ehe- und Familienrecht sind besonders sensible Rechtsgebiete, da die Auswirkungen einer Auflösung von Ehe und Familie tiefgreifende Auswirkungen auf alle Beteiligten, insbesondere auf die Kinder haben kann. Erfahrungsgemäß bestehen Unstimmigkeiten bei der Eheauflösung oft im Zusammenhang mit der Obsorge, dem Kontaktrecht und dem Unterhalt der gemeinsamen Kinder.
Durch die Familienrechtsnovelle 2013 ist das Hauptaugenmerk des Gesetzgebers auf die gemeinsame Obsorge gelegt worden. Gerichtsentscheidungen auf diesem Gebiet sind vielmals durch Einzelfallentscheidungen geprägt.
Aufgrund der intensiven Auseinandersetzung mit der aktuellen Judikatur sind wir dazu in der Lage, die bestmögliche Lösung für Ihre Kinder herbeizuführen und deren Rechte gegenüber dem jeweiligen Elternteil effizient durchzusetzen.


HBW – die Anwälte für jeden Bereich des Scheidungs-, Ehe- und Familienrechts

Aus der Beendigung einer Ehe resultieren – wie aufgezeigt – oftmals eine erhebliche Anzahl an Gerichtsverfahren, weil die Bereiche Scheidung, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse, Ehegattenunterhalt, Obsorge- und Kontaktrecht sowie Kindesunterhalt jeweils in eigenen Verfahren zu führen sind.

Wir bieten daher eine umfangreiche außergerichtliche Beratung unserer Mandanten bereits im Vorfeld an und übernehmen im Weiteren auch die gerichtlichen Vertretungen.


Häufig gestellte Fragen - Ehe & Scheidung

An dieser Stelle beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen unserer Mandanten. Vielleicht ist auch Ihre Frage dabei.

Wann brauche ich einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein vor oder nach der Eheschließung geschlossener Vertrag, der die Eigentumsrechte jedes Ehepartners im Falle einer Scheidung festlegt. Der entscheidende Vorteil: Ein Ehevertrag bietet den Vertragspartnern einen rechtlichen Schutz, der sie im Falle einer Scheidung vor unangenehmen Überraschungen bewahrt.
Ohne bestehenden Ehevertrag bestimmt das staatliche Recht die Vermögensaufteilung, und das entspricht möglicherweise nicht den Wünschen des Paares. Mit einem Ehevertrag haben Paare mehr Sicherheit und die Gewissheit, dass ihr Vermögen im Scheidungsfall geschützt und die Aufteilung des Vermögens viel einfacher und kostengünstiger ist.
Eheverträge sind jedoch nicht nur für Wohlhabende gedacht – jeder, der sein Vermögen schützen möchte, kann seinen Rechtsanwalt damit beauftragen, einen Ehevertrag zu erstellen.
Wenn Sie einen Ehevertrag in Erwägung ziehen, ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung fair und rechtsverbindlich ist.

Was ist eine strittige Scheidung?

Eine strittige Scheidung liegt vor, wenn sich die Ehegatten nicht über sämtliche Aspekte ihrer Scheidung einigen können, wie z. B. die Obsorge für die Kinder, der Unterhaltsanspruch oder die Aufteilung des Vermögens. Ist dies der Fall, muss von einem Richter eine Entscheidung getroffen werden.
In manchen Fällen kann ein strittiger Scheidungsfall durch eine Mediation beigelegt werden, bei der ein unabhängiger Dritter den Ehegatten hilft, eine Einigung zu erzielen. Wenn die Mediation jedoch scheitert, wird die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft vor Gericht verhandelt.
Um eine strittige Scheidung zu erwirken, muss einer der Ehegatten eine Klage bei Gericht einreichen. In der Klage müssen die Scheidungsgründe dargelegt werden. Sobald die Klage eingereicht ist, setzt das Gericht einen Verhandlungstermin fest. Vor diesem Verhandlungstermin oder währenddessen tragen beide Seiten, im besten Fall vertreten durch einen Scheidungsanwalt, ihre Argumente vor. Nach der Verhandlung – oder mehreren Verhandlungen – trifft das Gericht eine Entscheidung

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn das Paar keine gerichtliche Entscheidung benötigt, um seine Scheidung zu regeln. Für eine einvernehmliche Scheidung in Österreich muss das Paar zunächst eine Einigung über alle Aspekte der Scheidung erzielen, einschließlich der Obsorge für die Kinder, der Unterhaltsregelung oder des Unterhaltsverzichts und der Vermögens- oder Schuldenaufteilung.
Sobald sie eine Einigung erzielt haben, können sie die Scheidung bei Gericht einreichen. Wenn das Gericht feststellt, dass das Paar tatsächlich eine Einigung erzielt hat, die Lebensgemeinschaft seit mehr als 6 Monaten aufgehoben ist und mit einer Wiederherstellung nicht mehr zu rechnen ist, wird es die Scheidung ohne weitere Verzögerung aussprechen. Einvernehmliche Scheidungen sind in der Regel schneller und weniger kostspielig als streitige Scheidungen

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten, die sich scheiden lassen. Der Vertrag regelt die Bedingungen der Scheidung, einschließlich der Obsorge für die Kinder, des Unterhalts für die Kinder, des Ehegattenunterhalts und der Aufteilung des Vermögens. Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird in der Regel von einem Anwalt aufgesetzt und von beiden Parteien unterzeichnet. Sobald die Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet ist, wird sie beim Gericht, gemeinsam mit dem Antrag auf einvernehmliche Scheidung, eingebracht. Nachdem sich das Gericht davon überzeugt hat, dass die Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung vorliegen, wird diese verkündet. Die Vereinbarung kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Was ist ein Ehegattenunterhalt?

In Österreich ist der Ehegattenunterhalt eine finanzielle Unterstützung, die von einem Ehepartner an den anderen nach einer Trennung oder Scheidung gezahlt wird. Mit dem Ehegattenunterhalt soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten nach der Trennung der Ehe einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten können.
Bei einvernehmlichen oder nicht strittigen Scheidungen kann der Ehegattenunterhalt von den beiden Beteiligten selbst vereinbart werden. Dies bezieht sich sowohl darauf, ob Ehegattenunterhalt bezahlt werden muss und wenn ja, von wem, ob monatlich oder als Einmalzahlung, als auch auf die Höhe. Ebenso ist aber auch die Vereinbarung über einen Unterhaltsverzicht möglich.
Im Falle einer strittigen Scheidung oder wenn zum Ehegattenunterhalt keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet das Gericht darüber. Bei der Entscheidung, ob Ehegattenunterhalt zu zahlen ist, berücksichtigt das Gericht eine Reihe von Faktoren. In der Regel wird der Ehegattenunterhalt monatlich bezahlt. Eine Regelung für die Dauer gibt es nicht, heiratet der Unterhaltsberechtigte jedoch erneut, erlischt das Recht auf Unterhalt.


Aktuelles

13. April 2022

Bei der Beurteilung des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten hat eine Gegenüberstellung aller Umstände in ihrer Gesamtheit stattzufinden. Auch Verletzungen eines Ehegatten, die durch sein eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurden und eine erhöhte Beistandspflicht des anderen Ehegatten herbeiführen, sind dabei zu berücksichtigen (OGH 20.10.2021, 6 Ob 55/21p).

13. April 2022

Die Verhängung einer Geldstrafe wegen beharrlicher Vereitelung des Kontaktrechts eines Elternteils führt selbst dann, wenn derjenige Elternteil über kein Vermögen oder nur ein geringes Einkommen verfügt, noch nicht zu einer krassen Überschreitung des Ermessensspielraumes des zuständigen Gerichts. Die Geldstrafe kann den Beugezweck nur erfüllen, wenn sie auch „weh tut“ (OGH 15.11.2021, 6 Ob 196/21y).

01. Februar 2022

Eine Vorwegvereinbarung über Scheidungsfolgen mit wechselseitigem Unterhaltsverzicht, Verzicht auf eine Ausgleichszahlung und Regelungen zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens kann nicht wegen laesio enormis angefochten werden (OGH 21.10.2021, 3 Ob 96/21w).

01. Februar 2022

Die Haftung des ehestörenden Dritten gegenüber dem betrogenen Ehegatten für Detektivkosten entfällt, wenn die Beauftragung des Detektivs vor der Entwicklung eines ehewidrigen Verhältnisses erfolgte (OGH 12.10.2021, 1 Ob 133/21x).

Unsere Standorte

Eisenstadt

Hauptsitz

Blumengasse 5
7000 Eisenstadt
TEL: +43 (0) 2682 63108
FAX: +43 (0) 2682 63108-8
E-MAIL: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Standort auf Google Maps anzeigen

Neusiedl am See

Zweigstelle

Untere Hauptstraße 104
7100 Neusiedl/See
TEL: +43 (0) 2167 3503
FAX: +43 (0) 2167 3503-3
E-MAIL: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Standort auf Google Maps anzeigen

Wr. Neustadt

Sprechstelle

Neue Welt Gasse 32e
2700 Wr. Neustadt
TEL: +43 (0) 2622 260 08-25
FAX: +43 (0) 2622 260 08-28
E-MAIL: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Standort auf Google Maps anzeigen