Der Abschluss eines Arbeitsvertrages – ein Rechtsgeschäft, das vom größten Teil der Privatpersonen und Unternehmen, oft auch mehrfach im Verlauf relativ kurzer Zeit eingegangen wird. Was sich zunächst als relativ einfache, in den Grundzügen klare Vertragsbeziehung eingeitet, zeigt seine Komplexität und zahlreichen, oft in Details, die nicht ausreichend beachtet wurden, gelegenen Stolpersteine erst im Verlauf der Zeit oder gar erst, wenn die Vertragsbeziehung ihrem Ende zugeht.
Spezialisten für das österreichische Arbeitsrecht
Österreichisches Arbeitsrecht ist ein außerordentlich dynamischer Rechtsbereich. Zahlreiche Novellierungen wichtiger arbeitsrechtlicher Gesetze und die Fortentwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren und Jahrzehnten machen eine strikte Beobachtung dieser Entwicklungen und regelmäßige Auseinandersetzung mit aktuellen Themen unerlässlich.
Durch Aus- und Fortbildung, fachliche Spezialisierung und eine jahrzehntelange Praxis sind wir in der Lage, auf alle auftauchenden arbeitsrechtlichen Fragen kompetente Antworten anzubieten. In Zusammenarbeit mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Dienstleistern der KlientInnen können wir zeitaktuell und effizient passende Lösungen für alle im Arbeitsrecht auftauchende Probleme anbieten.
Reorganisation, Kündigung oder Abmahnung
Ob es um die Durchsetzung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag, die Prüfung arbeitsvertraglicher Bestimmungen, die Expertise zu allfälligen Möglichkeiten, Dienstverhältnisse zu beenden oder um die aus einer rechtswidrigen Beendigung resultierenden Folgen geht – wir sind in der Lage, die gerade im Arbeitsrecht oft weitreichenden Entscheidung von Einzelpersonen und Unternehmen zu begleiten, außergerichtliche Beratung anzubieten und gerichtliche Vertretungen zu übernehmen.
Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten GesellschafterInnen und MitarbeiterInnen nehmen sich verantwortungsbewusst und zielgerichtet aller arbeitsrechtlicher Anliegen an. Dabei macht es für uns keinen Unterschied, ob die anstehenden Rechtsfragen das Recht der Arbeiter und Angestellten, den Bereich allenfalls mit besonderem Kündigungsschutz versehene Arbeitsverhältnisse oder überhaupt öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse zu einer Gebietskörperschaft betreffen. Unser Ziel ist es, den betroffenen Personen und Unternehmen, deren Leitungs- und Aufsichtsgremien verlässliche, kompetente Beratung und Begleitung in diesen (oft auch unternehmensstrategischen) Fragen anzubieten und optimale Strategien bei der Um- und Durchsetzung eigener arbeitsrechtlicher Standpunkte anzubieten. Werden Maßnahmen des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit der Reorganisation von Unternehmen, bei außergerichtlichen Sanierungen von Unternehmen oder in Vorbereitung auf ein Insolvenzverfahren erforderlich, können wir bei Planung und Durchführung dieser Maßnahmen zur Seite stehen.
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
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13.04.2022
Entlassung bei Verstoß gegen Quarantäne
geschrieben von HBW
Der Verstoß gegen die Quarantäneauflagen und der dadurch resultierenden Gefährdung der Gesundheit von Arbeitskollegen verwirklicht den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit (OGH 14.09.2021, 8 ObA 54/21f).