Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Es stellt sicher, dass die Rechte beider Parteien gewahrt bleiben. Ist das Recht einer der beiden Parteien gefährdet, kann ein Anwalt mit Kompetenz in Fragen des Arbeitsrechts Lösungen herbeiführen. Bei HBW verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu allen Aspekten ihres Vertragsverhältnisses, vom Vertragsabschluss bis zu dessen Beendigung.
Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen, klären über die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner auf und vertreten in Fällen von Kündigungen, Schwangerschaft/Elternurlaub, Arbeitszeit, Überstunden, Vergütungsfragen und allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts. Wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten und Pflichten haben, Arbeitsverträge abschließen oder evaluieren lassen wollen oder wenn Sie rechtlichen Beistand in einem arbeitsrechtlichen Streitfall benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Sie gerne beraten und vertreten.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht - unsere Leistungen
Ob es um die Durchsetzung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag, die Prüfung arbeitsvertraglicher Bestimmungen, die Expertise zu allfälligen Möglichkeiten, Dienstverhältnisse zu beenden oder um die aus einer rechtswidrigen Beendigung resultierenden Folgen geht – wir begleiten die oft weitreichenden Entscheidungen von Einzelpersonen und Unternehmen, bieten außergerichtliche Beratung an und übernehmen gerichtliche Vertretungen.
Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten GesellschafterInnen und MitarbeiterInnen nehmen sich verantwortungsbewusst und zielgerichtet aller arbeitsrechtlicher Anliegen an. Dabei macht es für uns keinen Unterschied, ob die anstehenden Rechtsfragen das Recht der Arbeiter und Angestellten, den Bereich allenfalls mit besonderem Kündigungsschutz versehene Arbeitsverhältnisse oder überhaupt öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zu einer Gebietskörperschaft betreffen.
Arbeitsrecht Beratung für Arbeitnehmer
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehen wir Arbeitern und Angestellten bei allen Rechtsfragen sowohl mit Informationen als auch als Vertretung vor Gericht zur Verfügung. Wir setzen Ihre Anliegen bezüglich des Arbeitsrechtes durch und tragen dazu bei, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer auszugleichen.
Sie haben als Arbeitnehmerin Probleme mit dem Thema Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz? Sie scheitern beim Versuch, einen Anspruch auf Abfindung durchzusetzen? Sie möchten Ihre Rechte bezüglich Urlaub und Freistellung, Entlohnung und Entgelt, Karenz und Teilzeit, Gleichbehandlung etc. gewahrt wissen? Das Experten-Team unserer Rechtsanwaltskanzlei setzt sich für Sie ein.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Arbeitnehmer bei folgenden Begehren:
- Ungerechtfertigte Entlassung
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Schwangerschaft und Elternurlaub
- Arbeitszeiten und Überstunden
- Ausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- Antrag auf Zustimmung zu einer Betriebsratswahl
- Beschwerden über Arbeitsbedingungen oder Vertragsverletzungen
- Streitigkeiten über Urlaubsgeld, Prämien oder Provisionen
- Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, Behinderung, Religion oder sexuellen Orientierung
- Missmanagement durch den Betriebsrat
- Überprüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- u. v. m.
Arbeitsrecht Beratung für Arbeitgeber
Unsere Anwaltskanzlei bietet betroffenen Personen und Unternehmen sowie deren Leitungs- und Aufsichtsgremien sowohl verlässliche, kompetente Beratung und Begleitung in arbeitsrechtlichen (oft auch unternehmensstrategischen) Fragen als auch optimale Strategien bei der Um- und Durchsetzung eigener arbeitsrechtlicher Standpunkte an. Werden Maßnahmen des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit der Reorganisation von Unternehmen, bei außergerichtlichen Sanierungen oder in Vorbereitung auf ein Insolvenzverfahren erforderlich, stehen wir bei Planung und Durchführung dieser Maßnahmen zur Seite.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Arbeitgeber bei folgenden Begehren:
- Erstellung & Prüfung von Dienstverträgen
- Erstellung & Prüfung von Geschäftsführerverträgen
- Erstellung und Durchführung von Abmahnungen
- Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Prüfung, ob ein Arbeitsvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde
- Beratung beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung
- Überprüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Wettbewerbsverbotsklauseln
- u. v. m.
Fragen und Themen die unsere Mandanten beschäftigen
Was sich zunächst als relativ einfache, in den Grundzügen klare Vertragsbeziehung einleitet, zeigt seine Komplexität oftmals erst im Verlauf der Zeit oder gar erst, wenn die Vertragsbeziehung ihrem Ende zugeht. Nicht selten kommt es dann zu Streitigkeiten, die nicht von den Parteien selbst gelöst werden können und das Eingreifen eines Arbeitsgerichts erfordern.
In solchen Fällen ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite zu haben, der Sie bereits im Vorfeld berät, den Arbeitsvertrag für Sie prüft und im Bedarfsfall Ihre Interessen vertritt.
- werdende Mütter sowie Mütter und Väter, die einen Karenzurlaub oder eine Elternteilzeit in Anspruch nehmen
- Betriebsräte (Ersatzmitglieder des Betriebsrates, Mitglieder von Wahlvorständen und Wahlwerber unter bestimmten Voraussetzungen)
- Behindertenvertrauenspersonen sowie deren Stellvertreter*innen
- Arbeitnehmer, die zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen sind sowie Frauen im Ausbildungsdienst
- begünstigte behinderte Arbeitnehmer*innen
- Hausbesorger (nach dem Hausbesorgergesetz)
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
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13.04.2022
Entlassung bei Verstoß gegen Quarantäne
geschrieben von HBW
Der Verstoß gegen die Quarantäneauflagen und der dadurch resultierenden Gefährdung der Gesundheit von Arbeitskollegen verwirklicht den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit (OGH 14.09.2021, 8 ObA 54/21f).